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Urteil: Vorzeitiger Ausstieg aus Internet-System-Vertrag entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung

Wer als Unternehmer einen Dienstleister mit dem Einrichten und Unterhalten einer professionell gestalteten Webseite beauftragt, der kann aus dem zu diesem Zweck abgeschlossenen mehrjährigen Internet-System-Vertrag zwar vorzeitig aussteigen – muss aber dennoch für die vereinbarten Kosten aufkommen. Ein entsprechendes Urteil verkündete jetzt das Landgericht Düsseldorf. Damit unterstützte der Richter die Position des Internetdienstleisters Euroweb, dessen Interessen von der Kanzlei BERGER LAW LLP (Düsseldorf) vertreten werden.

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