Aktuelles

Urteil: Vorzeitiger Ausstieg aus Internet-System-Vertrag entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung

Wer als Unternehmer einen Dienstleister mit dem Einrichten und Unterhalten einer professionell gestalteten Webseite beauftragt, der kann aus dem zu diesem Zweck abgeschlossenen mehrjährigen Internet-System-Vertrag zwar vorzeitig aussteigen – muss aber dennoch für die vereinbarten Kosten aufkommen. Ein entsprechendes Urteil verkündete jetzt das Landgericht Düsseldorf. Damit unterstützte der Richter die Position des Internetdienstleisters Euroweb, dessen Interessen von der Kanzlei BERGER LAW LLP (Düsseldorf) vertreten werden.

Weiterlesen

Sie haben Fragen?

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Seite. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Kontakt

Wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen und Angeboten haben, können Sie das untenstehende Formular nutzen! Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen. Alle mit erforderlich gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.

Angaben zur Person







Nachrichtenfeld

BERGER LAW LLP
Werdener Straße 06
40227 Düsseldorf

Tel.: 0211 / 73 75 47 -50
Fax: 0211 / 73 75 47 -99
E-Mail: infoberger-law.de