Rund 40 000 ärztliche Behandlungsfehler werden jährlich in Deutschland den Haftpflichtversicherungen gemeldet, die Dunkelziffer liegt weitaus höher. Nur ein Bruchteil der Geschädigten wehrt sich trotz Vorliegen einer Fehlbehandlung dagegen oder lässt sich auf dem Gebiet des Medizinrechts fachkundig beraten. Grund hierfür sind Unsicherheiten und Skrupel seitens der Patienten, gegen ihre behandelnden Ärzte vorzugehen.
Um diesen Misstand zu beheben und Patienten ihre bestehenden Rechte deutlicher vor Augen zu führen, wird daher aktuell von der Bundesregierung ein Patientenrechtegesetz auf den Weg gebracht. Auch die Gerichte sprechen in Arzthaftungsfällen deutlich höhere Schmerzensgeldbeträge zu, als noch vor einigen Jahren.
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